Vertrag Abendgymnasium
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Schulvertrag zwischen dem Privatschulhaus Hamburg der Inhaberin Wioletta Dawid, Wildenbruchstr. 5, 22587 Hamburg und Herrn / Frau Anschrift: Geboren am wegen dreijähriger Ausbildung am Abendgymnasium beginnend mit dem Schuljahr 20../20.. 1. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des dritten Schuljahres. 2. Das Schulgeld für die Ausbildung beträgt im ersten Jahr 2.340,00 € (in Worten: Zweitausenddreihundertvierzig), im zweiten Jahr 2.640,00 € (in Worten: Zweitausendsechshundertvierzig), und im dritten Jahr 2.940,00 € (in Worten: Zweitausendneunhundertvierzig). In diesem Betrag sind keine Kosten für Lehr- und Lernmittel, Bücher, Zeitschriften und Lehrerkopien enthalten. Gebühren, die von der Behörde auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder eines Erlasses gefordert werden sowie eventuelle Prüfungsgebühren sind nicht enthalten. 3. Mit dem Vertrag wird eine gesonderte, auf das Schulgeld nicht anrechenbare Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € fällig. Das Schulgeld ist in Jahresraten zu zahlen und am 1. August des Schuljahres im Voraus fällig. 4. Nach Absprache ist es möglich, das Schulgeld in zwölf gleichen, im Voraus zu zahlenden Monatsraten zu begleichen. Die erste Rate ist am 1. August des Schuljahres fällig, die Folgeraten jeweils am 1. eines jeden Monats, unabhängig von einer von Behörden bestimmten Ferienregelung. Wird die monatliche Rate nicht fristgerecht beglichen, kann die Ratenzahlungsvereinbarung nach Punkt 4 außerordentlich gekündigt werden. Das Schulgeld ist dann abzüglich der bisher geleisteten Raten sofort fällig. 5. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schulhalbjahr (31. Januar bzw. 31. Juli) gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ist daneben zulässig. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem, zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 6. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung durch das Privatschulhaus Hamburg ist das Schulgeld bis zum Ablauf des Schuljahres zu zahlen. 7. Aufrechnungsansprüche der Zahlungsverpflichteten gegenüber den Schulgeldforderungen sind ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet werden kann. Zurückbehaltungsansprüche dürfen nur geltend gemacht werden, soweit sie nicht aus demselben, rechtlichen Vertragsverhältnis stammen. 8. Bei Eintritt der Volljährigkeit des Schülers wird der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für die nach Eintritt der Volljährigkeit der Schülers fällig werdenden Schulgeldzahlungen haften die Eltern bzw. sonstige Vertragspartner neben dem Schüler als Gesamtschuldner. 9. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Privatschulhaus Hamburg. 10. Der Schüler ist verpflichtet, die vom Privatschulhaus Hamburg erlassene Schulordnung/Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Form zu befolgen. Verstöße gegen die Schulordnung/Hausordnung können zu einer außerordentlichen Kündigung führen. 11. Der Vertrag wird unter der Vorraussetzung geschlossen, dass der Schüler/die Schülerin die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. 12. Die Eltern bzw. sonstige Vertragspartner verpflichten sich durch ihre, unter diesen Vertrag gesetzten Unterschriften zur gesamtschuldnerischen Mithaftung für die in Ziffer 1,2,4,5 und 7 ausgeführten Forderungen. 13. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. 14. Sollten eine oder mehrere dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln sind, soweit es gesetzlich zulässig ist, durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Erklärung: Ich entscheide mich gemäß Punkt 4 des Schulvertrages für die Ratenzahlung: (bitte ankreuzen) ? ja (monatl. Raten) ? nein
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