Vertrag Abendrealschule
Hier können Sie das Vertragsformular im PDF-Format herunterladen.
Schulvertrag zwischen dem Privatschulhaus Hamburg der Inhaberin Wioletta Dawid, Wildenbruchstr. 5, 22587 Hamburg und Herrn / Frau Anschrift: Geboren am wegen einjähriger Ausbildung an der Abendrealschule für das Schuljahr 20../20.. 1. Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr. Sie beginnt am 1. Februar und endet am 31. Januar des Schuljahres. 2. Das Schulgeld für die Ausbildung beträgt 2.220,00 € (in Worten: Zweitausendzweihundertzwanzig). In diesem Betrag sind keine Kosten für Lehr- und Lernmittel, Bücher, Zeitschriften und Lehrerkopien enthalten. Gebühren, die von der Behörde auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder eines Erlasses gefordert werden sowie eventuelle Prüfungsgebühren sind nicht enthalten. 3. Mit dem Vertrag wird eine gesonderte, auf das Schulgeld nicht anrechenbare Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € fällig. Das Schulgeld ist in einer Jahresrate von 2.220,00 € zu zahlen und am 1. August des Schuljahres fällig. 4. Nach Absprache ist es möglich, das Schulgeld in 12 gleichen, im Voraus zu zahlenden Monatsraten von je 185,00 € zu begleichen. Die erste Rate ist fällig am 1. Februar des Schuljahres, die Folgeraten jeweils am 1. eines jeden Monats, unabhängig von einer von Behörden bestimmten Ferienregelung. Wird die monatliche Rate nicht fristgerecht beglichen, kann die Ratenzahlungsvereinbarung nach Punkt 4 außerordentlich gekündigt werden. Das Schulgeld ist dann abzüglich der bisher geleisteten Raten sofort fällig. 5. Der Vertrag kann während des Schuljahres vom Schüler nicht gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ist daneben zulässig. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem, zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung durch das Privatschulhaus Hamburg ist das Schulgeld bis zum Ablauf des Schuljahres zu zahlen. 6. Das Privatschulhaus Hamburg kann den Vertrag innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Schuljahres ohne Angabe von Gründen kündigen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht erstattet. 7. Aufrechnungsansprüche der Zahlungsverpflichteten gegenüber den Schulgeldforderungen sind ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet werden kann. Zurückbehaltungsansprüche dürfen nur geltend gemacht werden, soweit sie nicht aus demselben, rechtlichen Vertragsverhältnis stammen. 8. Bei Eintritt der Volljährigkeit des Schülers wird der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für die nach Eintritt der Volljährigkeit der Schülers fällig werdenden Schulgeldzahlungen haften die Eltern neben dem Schüler als Gesamtschuldner. 9. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Privatschulhaus Hamburg. 10. Der Schüler ist verpflichtet, die vom Privatschulhaus Hamburg erlassene Schulordnung/Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Form zu befolgen. Verstöße gegen die Schulordnung/Hausordnung können zu einer außerordentlichen Kündigung führen. 11. Der Vertrag wird unter der Vorraussetzung geschlossen, dass der Schüler/die Schülerin die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. 12. Die Eltern des Schülers verpflichten sich durch ihre, unter diesen Vertrag gesetzten Unterschriften zur gesamtschuldnerischen Mithaftung für die in Ziffer 1,2,4,5 und 7 ausgeführten Forderungen. 13. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. 14. Sollten eine oder mehrere dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln sind, soweit es gesetzlich zulässig ist, durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Erklärung: Ich entscheide mich gemäß Punkt 4 des Schulvertrages für die Ratenzahlung: (bitte ankreuzen) ? ja (monatl. Raten) ? nein
Den Adobe Reader erhalten Sie hier.